
Lateinisch für abdingbares Recht (ius dispositivum). Es gilt nur, wenn die Vertragspartner keine abweichende Regelung vereinbart haben. Dispositives Recht kann durch vertragliche Vereinbarung geändert oder aufgehoben werden. Gegenstück ist das zwingende (unabdingbare) Recht, das f&uum...
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Gesamtheit der Privatrechtsvorschriften, die immer dann gelten, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren. Das BGB enthält viel D. Es schreibt aber auch manche Klauseln zwingend vor. Zudem hat die Rechtsprechung für viele Rechtsfälle eine Unab...
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=D&id=27272&page=1

Gesamtheit der Privatrechtsvorschriften, die immer dann gelten, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren. Das BGB enthält viel D. Es schreibt aber auch manche Klauseln zwingend vor. Zudem hat die Rechtsprechung für viele Rechtsflle eine Unabdingbarkeit entwickelt.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=D&id=27272&page=1

dispositives Recht, lateinisch Ius dispositivum, nachgiebiges Recht, zusammenfassende Bezeichnung für Rechtsvorschriften, von denen im Einzelfall durch Vereinbarung abgewichen werden kann. Gegensatz: zwingendes Recht.
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Dispositiv (lat.) bedeutet abdingbar. Entsprechend ist dispositives Recht abdingbares Recht.
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Rechtsvorschriften, die vertraglich ausgeschlossen oder abgeändert werden können; Gegensatz: zwingendes Recht.
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